Behandlungskosten und Termine

Körperorientierte Psychotherapie und Coaching

 

Die Basis für jede Begleitung ist Vertrauen. Daher ist für mich ein kostenloses telefonisches Vorgespräch - +494022929364 +494022929364 - selbstverständlich, um Ihr Anliegen, Möglichkeiten und Details zu besprechen.

 

 

Behandlungsorte

Die Behandlungen finden bis Ende Januar 2023 in meinen Hamburger Praxisräumen statt:
Gellertstrasse 4
22301 Hamburg / Winterhude

 

Im Anschluss stelle ich zeitgemäß auf online und Telefon um.
Die Technik gibt uns viele Möglichkeiten uns zu begegnen. Auch das können wir gern besprechen, was der für Sie richtige Kanal ist.

 

Terminvereinbarung:

Für Termine oder bei Fragen senden Sie mir gern eine Nachricht per Email,  oder rufen Sie mich an +494022929364 +494022929364.
Sollten Sie mich nicht persönlich erreichen - hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

 

Massagen:

Leider kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst massieren.Um Sie jedoch in guten Händen zu wissen, empfehle ich Ihnen gerne folgende Kollegin:

Just Relax, Ilona Michel, Ganzkörper-Massagen an. Geibelstrasse 55, Hamburg/Winterhude, 040.30 03 27 97, just-relax.de

 

Grüßen Sie recht herzlich von mir.

Ich hoffe, dass wir uns zu einem anderen Anlass kennenlernen werden.
Ihre Verena von Harrach

 

Coaching
Berufliche Themen: Sollten Ihre Themen Perspektive, Neuorientierung oder auch Weiterentwicklung in beruflicher Hinsicht sein.
So begleite ich Sie beim Erforschen von Hindernissen, finden neuer Perspektiven, stärken Ihres Selbstwertes und Ermächtigung Grenzen zu setzen. Auch ganz Pragmatisches, wie: Priorisierung und Klärung von Strukturen und Abläufen sind mögliche Themen.

 

Finden wir gemeinsam: was macht Sie aus und was ist Ihnen wirklich Wichtig!

 

Rechnungen für Coaching:

Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater. Coaching-Rechnungen sind selbst zu bezahlen. Diese können jedoch Angestellte im Rahmen der Einkommenssteuer geltend machen, wobei Freibeträge zu berücksichtigen sind, weiteren Coachingkosten können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, zumindest in der Regel.

 

§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.

Abschnitt 33 Abs 1 Satz 1 LStR: Zu den Werbungskosten gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.

 

Kostenübernahme "Psychotherapie" / Privatpraxis

  • Die Rechnungen der Therapie-Sitzungen gehen an Sie persönlich. Je nach Ihrer Versicherungssituation, werden unter Umständen Ihnen Kosten anteilig erstattet. Der Rechnungsbetrag ist jedoch in jedem Fall binnen 14 Tagen zu begleichen. Bitte sprechen Sie mich an, ich unterstütze Sie gerne eine Lösung zu finden.
  • Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
    Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Steuerliche Absetzbarkeit
    Es besteht die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
  • Private Krankenversicherungen (PKV), Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder Beihilfe:
    Private Krankenversicherungen, Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder die Beihilfe übernehmen gegebenenfalls, je nach Vertragsdetails anteilig die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese von einem Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt wird. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung bekommen Sie oft die Kosten für eine Psychotherapie ohne Probleme im definierten Umfang erstattet.
  • Sie sollten sich aber auf jeden Fall vor Beginn der Therapie nach den individuellen Richtlinien Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme erkundigen oder diese in Ihrem Versicherungsvertrag nachprüfen. Jede Versicherung und jeder Vertrag sind so individuell, dass es immer eine Einzelprüfung ist.
    Beim Abschluss einer Zusatzversicherungen orientieren sich die Beiträge abhängig von Faktoren wie Geschlecht und Eintrittsalter, Vorerkrankungen. Achten Sie beim Abschluss einer neuen Versicherung darauf, dass die gewünschten Leistungen abgedeckt sind und die Karenzzeiten. Das sind Sperrzeiten - häufig ein halbes Jahr, bis die Leistung in Kraft tritt.
    Je nach Kosten der Versicherung ist es im Einzelfall günstiger statt der Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.